Steuerberater für Geschäftspersonen.

Wie können wir Sie unterstützen?
Im Rahmen Ihrer Beratung als Steuerberater für Geschäftspersonen fallen bei Ihren Mandanten auch immobilienspezifische Themen an. Beispielhaft sind folgende Sachverhalte:
- Ihr Mandant möchte die Immobilie aus dem Betriebsvermögen übernehmen.
- Ihr Mandant möchte das Betriebsvermögen inklusive der Immobilienwerte auf die nächste Generation übertragen.
- Ihr Mandant ist davon betroffen, dass aufgrund eines Erbfalls das Betriebsvermögen samt der vorhandenen Immobilien veräußert wird.
- Ihr Mandant ist Teil einer Umstrukturierung der Beteiligungsverhältnisse im Unternehmensverbund.
Aus diesem steuerlichen Kontext ergeben sich Fragen bezüglich des zu übertragenden Immobilienwertes. Zur Kalkulation der steuerlichen Belastung wird ein für das Finanzamt verwertbares Verkehrswertgutachten benötigt.
Und hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie als Steuerberater und Ihren Mandanten bei der Ermittlung der Immobilienwerte. Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen Ihnen für Ihre Mandanten ein finanzrechtlich gültiges Gutachten auf professioneller Basis.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über unsere Leistungen und senden Ihnen Informationen für Ihre Mandanten zu.