Vermögensübertragung.
Haus überschreiben.

Wie können wir Sie unterstützen?
Das Eigenheim gehört zu unseren zentralen Vermögenswerten. Für viele Eigentümer ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung ein einmaliger Lebenstraum, für den hart gearbeitet und lange gespart wurde. Diesen Wert möchte man unkompliziert und sorgenfrei an die nächste Generation übergeben können.
Doch geht das so einfach, das Haus an das Kind zu überschreiben? Je nach Ihrer individuellen Situation kann es hier zu verschiedenen Besonderheiten kommen. Mit einer frühzeitigen Weichenstellung können Sie Ihr Vermögen ohne Belastung an Ihre Nachkommen übertragen.
Die Vorteile einer Vermögensübertragung:
- Steuerliche Entlastung
- Vorweggenommene Erbreihenfolge
- Klare Aufteilung der Vermögenssituation
- Transparente Eigentumsverhältnisse
- Mögliche Auseinandersetzungen und Unstimmigkeiten im Rahmen einer Erbengemeinschaft werden minimiert.
Wir begleiten Sie durch den komplexen Prozess, Ihr Haus zu überschreiben: von der Ausgestaltung der Möglichkeiten bis zum Abschluss der Übertragung. Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen, und wir finden gemeinsam heraus, wie wir Sie unterstützen können.
Ihr Anliegen ist unser Antrieb.
Fair, sicher & transparent.
Definition & Grundlagen der Vermögensübertragung
Eine Vermögensübertragung definiert sich durch den Übergang des Vermögens von einer Person auf eine andere. Darunter fällt auch das Immobilienvermögen. Der Übergang des Vermögens ist als Vollübertragung oder Teilübertragung möglich. Eine Vermögensübertragung erfolgt in der Regel durch Verkauf, Erbschaft oder Schenkung. Diese Übertragung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Die anfallende Steuerbelastung bei Vermögensübertragungen hängt von der Höhe der übertragenen Vermögenswerte und dem Grad der Beziehung zwischen Überträger und Empfänger ab.
Haus überschreiben – Wer bestimmt den Wert der Immobilie?
Wenn die Immobilie im Rahmen einer Schenkung frühzeitig an eine andere Person übertragen wird, benötigt das Finanzamt für die Ermittlung der Schenkungssteuer den Verkehrswert der Immobilie. Ohne eine grundlegende Wertfeststellung ist es also nicht möglich, ein Haus zu überschreiben. Üblicherweise findet die entsprechende Immobilienbewertung durch das jeweilige Finanzamt statt. Die darauf bezogene Ermittlung des Verkehrswertes entspricht einem einfachen Verfahren durch den Gutachterausschuss der jeweiligen Stadt, die das Objekt unter anderem in Baujahresklassen gruppieren. Bei diesem Verfahren bleiben jedoch wichtige Eigenschaften der Immobilie außen vor. Hierzu gehört beispielsweise die Ausstattung (Aufzug, Tiefgarage, etc.), der Zustand (Neu renoviert oder Altbau) und die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie sowie mietvertragliche Strukturen. Durch die standardisierte Wertermittlung des Finanzamtes werden solche Gegebenheiten jedoch nicht berücksichtigt. Der Wert der Immobilie wird dementsprechend nicht objektgerecht, sondern pauschal ermittelt. Die Erfahrung aus der Praxis hat gezeigt, dass daraus ein höherer Verkehrswert resultieren kann. Dadurch kommt es zu einer Steuerüberbewertung. Für eine objektgerechte Wertermittlung ist es demnach ratsam, sich einen zertifizierten und unabhängigen Sachverständigen hinzuzuholen. Dieser berücksichtigt alle wertrelevanten Faktoren und Besonderheiten der Immobilie und lässt diese fachgerecht und objektiv in die Wertermittlung mit einfließen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Haus vererben und Haus überschreiben?
Diese Frage stellen sich viele Immobilienbesitzer zurecht, denn es gilt dabei eine wichtige Entscheidung zu treffen. Zwischen den beiden genannten Möglichkeiten bestehen ein paar Unterschiede:
Möchten Sie ein Haus vererben, geht die Immobilie erst nach dem Tod des Eigentümers an die Erben über. Die Erben werden im Testament durch den Erblasser benannt. Liegt das nicht vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Zur ersten Ordnung gehören hier Ehepartner, Kinder sowie Enkelkinder. Wird das Haus vererbt, fällt eine Erbschaftssteuer an. Grundlage hierfür ist der Verwandtschaftsgrad sowie eine aktuelle Immobilienbewertung zum Zeitpunkt der Erbschaft.
Beim Überschreiben der Immobilie geht das Haus zum Zeitpunkt der Überschreibung an eine beliebige Person über. Der Eigentümer überschreibt das Haus somit zu seiner Lebzeit. Das ist der wohl größte Unterschied. Das Haus kann so bspw. an Ihre Enkel überschrieben werden, ohne die Erbfolge einzuhalten.
Sowohl bei der Erbschaft als auch der Überschreibung können jeweils Steuern anfallen. Zum einen die Erbschafts- und zum anderen die Schenkungssteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es hierbei unterschiedliche Steuerfreibeträge.
Was kostet es, ein Haus zu überschreiben?
Beim Überschreiben Ihres Hauses fallen grundsätzlich Kosten an. Dabei können folgende Einzelkosten entstehen:
- Steuerberatungskosten
- Bewertungskosten
- Notarielle Terminkosten
- Eintragungskosten bzgl. dem Grundbuch
- Mögliche Grundschuldbestellungen
- usw.
Dazu kommen außerdem mögliche Ausgleichzahlungen an weitere Geschwister oder ggfs. Pflichtteilsansprüche.