Rechtsanwalt für Privatpersonen.

Wie können wir Sie unterstützen?
Im Rahmen Ihrer Rechtsberatung fallen bei Ihren Mandanten immobilienspezifische Themen an, wenn komplexe Immobilien angekauft werden sollen, Gemeinschaften aller Art aufgelöst werden oder Sie im Rahmen einer Testamentsvollstreckung agieren.
Aus diesem Kontext ergeben sich folgende Fragestellungen:
- Sind die Kaufpreisvolumina korrekt aufgeführt?
- Sollte bei einer Ortsbegehung geprüft werden, ob strukturelle Mängel vorhanden sind?
- Welcher Wert kann bei Auflösung einer Gemeinschaft für die Immobilie angesetzt werden?
- Was ist die vererbte Immobilie wert, und wie kann diese verwertet werden?
Hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie und Ihre Mandanten und Mandantinnen in sämtlichen Fragen rund um die Ermittlung des Immobilienwertes. Unsere zertifizierten und qualifizierten Sachverständigen erstellen ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über unsere Leistungen und senden Ihnen Informationen zu, die Sie an Ihre Klienten weiterreichen können.