Steuerberater für Privatpersonen.

Wie können wir Sie unterstützen?
Im Rahmen Ihrer steuerlichen Beratung gehört die Bewegung und Übertragung von Immobilienvermögen zum Tagesgeschäft.
Aus dem steuerlichen Kontext ergeben sich Fragen bezüglich des zu übertragenden Immobilienwertes und die gegebenenfalls daraus entstehende Schenkungssteuer. Zur Kalkulation der steuerlichen Belastung wird ein Verkehrswertgutachten benötigt. Und hier kommen wir ins Spiel:
Wir unterstützen Sie und Ihre Mandanten bei der Ermittlung des Immobilienwertes. Unsere zertifizierten und qualifizierten Sachverständigen erstellen für Ihre Mandanten und Mandantinnen ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB unter Berücksichtigung des BewG, das alle formellen Anforderungen der Finanzbehörde erfüllt.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über unsere Leistungen und senden Ihnen entsprechende Informationen zu, die Sie an Ihre Klienten weiterreichen können.