Kurt Jenisch ist ein hanseatischer Kaufmann alter Schule. 1951 legt er den Grundstein für das heutige Unternehmen. Die Aufgaben sind seither im klassischen Immobilienbereich angesiedelt.
1974 wird Kurt Jenisch aufgrund seines großen Erfahrungsschatzes von der Industrie- und Handelskammer Freiburg als Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pachten öffentlich bestellt und vereidigt.
Gutachten
Unsere Auszeichnungen
Mehrfach
ausgezeichnet
Unsere Firmengeschichte
1951
Gründung durch die erste Generation
1985
Fortführung des Unternehmens durch die zweite Generation
1985 tritt Hugo Sprenker als selbstständiger Unternehmer dem Immobilienbüro bei und führt es zusammen mit Kurt Jenisch weiter – aus dem bisherigen Einzelunternehmen wird eine Gesellschaft: Sprenker-Jenisch Immobilien.Kurt Jenisch verstirbt 1986. Herr Sprenker sichert den Fortbestand des Unternehmens als dessen Nachfolger unter der Bezeichnung Hugo W. Sprenker Immobilien.
1988
Weiterentwicklung der Fachkompetenz im Unternehmen
Hugo Sprenker wird von der IHK Südlicher Oberrhein zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten öffentlich bestellt und vereidigt. Somit führt er die von Herrn Jenisch begründete Tradition als öffentlich bestellter Sachverständiger fort. Seit 2006 ist er darüber hinaus von der Stadt Freiburg im Breisgau öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer von Immobilien.
2017
Unterstützung der Unternehmensführung durch die dritte Generation
Zu Beginn des Jahres 2017 wird Raoul Röder an der Seite von Hugo Sprenker Geschäftsführer und Gesellschafter der im Jahre 1985 aus der Einzelunternehmung hervorgegangenen Gesellschaft.
Über 70 Jahre
Erfahrung
Unsere Experten für Sachverständige
Raoul Röder
Zertifizierter Gutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) nach DIN EN ISO/IEC 17024
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Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Hugo Sprenker
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
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Öffentlich bestellt und vereidigter Auktionator
Sigrid Sprenker
Christina Günther
Zertifizierte Gutachterin (DIAZert) für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten (LF) nach DIN EN ISO/IEC 17024
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Immobiliengutachterin HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke CIS HypZert (F)
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REV-Recognised European Valuer (TEGoVA-IVD)
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Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
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B.A. in Real Estate Management (CRES Steinbeis Hochschule Berlin)
Christa Bechtold
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Sebastian Kornmeier
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Alexandra Küppers
Nathalie Hemmeter
Georg Klaus
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Sarah Röder
B.A. BWL-Dienstleistungsmanagement / Medien & Kommunikation
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Geprüfte Personalfachkauffrau (IHK)
Michelle Zähringer
Bürohund Theo
Kompetente
Immobilien Experten
GUTACHTEN FÜR
JEDEN ANLASS
Eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen ist für viele immobilienwirtschaftliche Prozesse wichtig.
Ein Immobiliengutachten (auch Wertgutachten) wird unter anderem für folgenden Anliegen benötigt:
Vermögensübertragung / Schenkung der Immobilie
Geplanter Immobilienverkauf oder Immobilienkauf
Ehescheidung oder bei Aufhebung anderer Gemeinschaften
Vermögensaufstellungen
Erbschaft und Erbauseinandersetzungen
Zwangs- oder Teilungsversteigerungen
Steuerfestsetzung durch das Finanzamt
Bilanzielle Zwecke für Unternehmen
Mit unserem Team aus zertifizierten und öffentlich bestellten Sachverständigen bieten wir Ihnen qualitative Wertgutachten für alle Immobilienarten und für die unterschiedlichsten Anliegen im Wohn- und Gewerbebereich.
Wie können wir Sie unterstützen?
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Bei einem Verkehrswertgutachten wird der aktuelle Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie ermittelt. Dieser Verkehrswert stellt nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) den aktuellen Marktwert dar, welcher beim Verkauf der Immobilie durchschnittlich erzielt werden kann. Das Verkehrswertgutachten nutzt zu dieser Ermittlung verschiedene Verfahren (Ertragswert-, Vergleichswert- und Sachwertverfahren), die sich aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ergeben. Je nach Objektart und Datenlage können die Ermittlungsverfahren einzeln oder in Kombination zum Einsatz kommen. Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten? Verkehrswertgutachten erhalten eine besonders hohe Stellung, da sie von den Behörden, Gerichten und Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden. Grundsätzlich ist ein Verkehrswertgutachten immer dann sinnvoll, wenn eine ausführlich dokumentierte, begründete und transparente Ermittlung des Marktwertes der Immobilie erforderlich wird.
Ein solches Gutachten wird für folgende Zwecke benötigt:
- An- und Verkaufsabsichten
- Erbregelungen
- Aufhebungen von Gemeinschaften (Ehen, Gesellschaften, Eigentümergemeinschaften)
- Vermögensaufteilungen und -übertragungen
- Zwangsvollstreckungen oder Teilungsversteigerungen
- Verkehrswertermittlung im steuerlichen Kontext
- Bilanzierungszweck bzw. Entnahme Betriebsvermögen
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Mehr InformationenWas ist ein Mietwertgutachten?
Bei einem Mietwertgutachten handelt es sich um eine begründete Herleitung des Mietwertes (erzielbarer Mietertrag) einer zu Wohnzwecken oder gewerblich genutzten Einheit. Das Mietwertgutachten stellt die Höhe des marktüblichen Mietwertes einer Immobilie dar. So erhalten Sie eine klare Auskunft, welcher Mietpreis für die Immobilie in der entsprechenden Lage angemessen ist. Dazu werden vom Sachverständigen vergleichbare Objekte herangezogen und gleichzeitig individuelle Eigenschaften der entsprechenden Mietimmobilie berücksichtigt.
Wann benötige ich ein Mietwertgutachten?
- Mieterhöhungsverlangen im Wohn- und Gewerbebereich
- Mietpreisverhandlungen
- Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Als Unterstützung für die Einschätzung des Renditepotenzials
- Im Scheidungsfall für die Miet-/Wohnwertermittlung oder für die Nutzwertentschädigung
In Großstädten besteht in der Regel ein entsprechender Mietspiegel. Dieser gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB. Der Mietspiegel ermöglicht eine gute und nachvollziehbare Herleitung des aktuellen Mietniveaus. In ländlichen Regionen ist die Darstellung von Vergleichsmieten oftmals sehr problematisch, da die Datenlage nicht ausreichend ist. Um eine Mieterhöhungsabsicht oder Mietpreisverhandlung führen zu können, wird ein Mietwertgutachten von einem qualifizierten Sachverständigen benötigt. Ein Mietwertgutachten für Behörden und Gericht setzt in aller Regel einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen voraus.
Was ist eine Portfoliobewertung für Immobilien?
Bei der Portfoliobewertung handelt es sich um mehrere Verkehrswertgutachten oder Wertindikationen für einen größeren Immobilienbestand. Häufig kommt dies in folgenden Bereichen vor:
- Gesellschaften und Unternehmen im Rahmen von Umstrukturierungen
- Family Offices
- Stiftungen und Vereinen
- Übertragungsangelegenheiten
- Ankaufberatungen
Der Verwendungszweck des zu erstellenden Wertes bildet im Vorfeld die Kernfrage, da folgende Nutzungsmöglichkeiten bestehen:
1. Verkehrswertgutachten zur Verwendung mit Dritten
2. Wertindikation zur internen Verwendung
Da der Aufwand und Umfang einer Portfoliobewertung sich zwingend an der Kernfrage bemessen, ist diese auch immer mit einem entsprechenden Beratungsmandat verbunden.
Wann benötige ich eine Portfoliobewertung der Immobilien?
Eine Portfoliobewertung der Immobilien dient grundsätzlich dafür, Risikofaktoren zu erkennen, Ertragsoptimierungen durchzuführen und frühzeitig das Gesamtportfolio zu bereinigen. Die Portfoliobewertung wird für folgende Prozesse relevant:
- Bilanzierung von Immobilienbeständen
- Finanzierungen (Kreditvergaben)
- Verkauf von Immobilienbeständen oder Anteilen des Portfolios
- Veränderungen im Unternehmen (Umstrukturierungen oder Übernahme)
- Veränderungen im Family Office