Unsere zertifizierten Immobiliensachverständige sind erfahren und bestens ausgebildet. Seit rund 70 Jahren sind wir im Bereich der nationalen und internationalen Immobilienbewertung tätig. Unsere Expertise bei Immobiliengutachten reicht hierbei vom klassischen Verkehrswertgutachten bis hin zur komplexen Portfoliobewertung.
Egal ob Privatpersonen oder Gewerbetreibende, wir unterstützen Sie in Ihrem individuellen Anliegen – auch generationsübergreifend.
Fachliche Kompetenz ist die Grundlage einer qualifizierten und seriösen Bewertung. Hierzu bieten wir Ihnen unsere Spezialisten an:
- Diplomierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie für Mieten und Pachten
- Zertifizierte Gutachter für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten
- Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Südlicher Oberrhein




Bei einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie ermittelt. Die Ermittlung nutzt dazu verschiedene Verfahren, welche sich aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ergeben. Je nach Objektart und Datenlage können die Ermittlungsverfahren einzeln oder in Kombination zum Einsatz kommen.
Verkehrswertgutachten erhalten eine besonders hohe Stellung, da sie gemäß §194 Baugesetzbuch (BauGB) von den Behörden, Gerichten und Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden. Grundsätzlich ist ein Verkehrswertgutachten immer dann sinnvoll, wenn eine ausführlich dokumentierte, begründete und transparente Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie erforderlich wird.
Ein solches Gutachten wird für folgende Zwecke benötigt:
- An- und Verkaufsabsichten
- Erbregelungen
- Aufhebungen von Gemeinschaften (Ehen, Gesellschaften)
- Vermögensaufteilungen und -Übertragungen
- Zwangsvollstreckungen oder Teilungsversteigerungen
- Verkehrswertermittlung im steuerlichen Kontext
- Bilanzierungszweck bzw. Entnahme Betriebsvermögen
Bei einem Mietwertgutachten handelt es sich um eine begründete Herleitung des Mietwertes (erzielbarer Mietertrag) einer zu wohnzwecken oder gewerblich genutzten Einheit. Diese Darstellung muss in ihrer fachlichen Ausführung so plausibel sein, dass sich beispielsweise ein Gerichtsprozess daran orientieren kann.
Ein solches Gutachten wird für folgende Zwecke benötigt:
- Mieterhöhungsverfahren im Wohn- und Gewerbebereich
- Mietpreisverhandlungen
- Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
In Großstädten besteht in der Regel ein entsprechender Mietspiegel – eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete nach §558 BGB. Der Mietspiegel ermöglicht eine gute und nachvollziehbare Herleitung des aktuellen Mietniveaus. In ländlichen Regionen ist die Darstellung von Vergleichsmieten oftmals sehr problematisch, da die Datenlage nicht ausreichend ist. Um eine Mieterhöhungsabsicht oder Mietpreisverhandlung führen zu können, wird ein Mietwertgutachten von einem qualifizierten Sachverständigen benötigt.
Bei der Portfoliobewertung handelt es sich um mehrere Verkehrswertgutachten oder Wertindikationen für einen großen Immobilienbestand. Häufig kommt dies in folgenden Bereichen vor:
- Bei Gesellschaften und Unternehmen
- Bei Family Offices
- Übertragungsangelegenheiten
- Ankaufberatungen
Der Verwendungszweck des zu erstellenden Wertes bildet im Vorfeld die Kernfrage, da folgende Nutzungsmöglichkeiten bestehen:
- Verkehrswertgutachten zur Verwendung mit Dritten
- Wertindikation zur internen Verwendung
Da der Aufwand und Umfang der Portfoliobewertung sich zwingend an der Kernfrage bemisst, ist diese auch immer mit einem Beratungsmandat verbunden. Nur so können wir Ihnen eine bestmögliche Betreuung und Beratung gewährleisten, die Ihrem individuellen Anliegen entspricht.