Bei der Ermittlung des Rohertrags werden die Erträge berücksichtigt, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung des Objektes und zulässiger Nutzung dem Eigentümer zufließen. In der Regel sind dies die Mieterträge einer Immobilie, und zwar die Nettokaltmiete(n) ohne Berücksichtigung der Betriebskosten oder dessen Umlagen und einer eventuellen Umsatzbesteuerung bei gewerblich vermieteten Flächen. Die Mieterträge werden durch den Mietspiegel beeinflusst und entsprechen jeweils der vermietbaren Wohnfläche bei wohnwirtschaftlicher Nutzung oder der dauerhaft vermietbaren Nutzfläche bei gewerblicher Nutzung. Die Mieterträge der Nettokaltmiete(n) eines Jahres werden zusammengefasst zum Jahresrohertrag des Objektes bzw. der Immobilie.
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