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Türen öffnen bei der Immobilienweitergabe

Viele unserer Kunden haben größere und kleinere Immobilienbestände und stehen vor der schwierigen Frage:
„Wie und wann gebe ich das von mir Erschaffene an meine Kinder weiter?“
Hier können Ihre Berater bei Sprenker & Röder Orientierung und Entscheidungshilfen geben.

IMMOBILIEN AN ANGEHÖRIGE SCHENKEN

Die Schenkung ist eine der am häufigsten verbreiteten Möglichkeiten, um Häuser oder Wohnungen weiterzugeben. Die Immobilienschenkung ist allerdings komplex, denn es gilt, schon frühzeitig ein paar wichtige Punkte zu prüfen:

1. Wie lange ist die zu verschenkende Immobilie schon im Besitz?
2. Wer ist Eigentümer (der Mann, die Frau oder beide Eheleute)?
3. Welche Person/-en soll/-en beschenkt werden?
4. Gab es in den vergangenen Jahren bereits Schenkungen (mobil oder immobil)?

Sind diese Punkte klar, lässt sich der Sachverhalt genauer ansehen. Anhand der Rahmenbedingungen lässt sich eine IST-Situation aufnehmen und eine Handlungsempfehlung definieren.

SCHENKUNGSWERT DEFINIEREN

Damit alles fachgerecht abläuft, wird auf den geplanten Schenkungszeitpunkt ein Verkehrswertgutachten erstellt. Dies ist eine ca. 50 – 60 Seiten starke Facharbeit, die den Wert der Immobilie definiert sowie eine genaue Beschreibung der Marktlage, des Zustandes und der Bewertungsparameter zusammenfasst. Für eine umfängliche Begleitung organisieren wir nach der Erstellung einen Notartermin, sodass der Übertragung nichts mehr im Weg steht.
Bei einer Schenkung an die Kinder ersten Grades kann in 10-Jahres-Abständen ein Vermögenswert von 400.000 € je Elternteil und je Kind übertragen werden.

Hier sehen Sie unser Video über die Gutachtenerstellung.

VERKAUF ALS POTENZIELL VORTEILHAFTE OPTION

Der Verkauf an die Kinder wirkt auf den ersten Blick ungewöhnlich, kann aber steuerlich Sinn machen, um für die Kinder die Steuerbelastung zu senken. Denn der reine Gebäudewert von vermieteten Gebäuden kann folgendermaßen abgeschrieben werden:

• Gebäudebaujahr vor dem 01.01.1925 mit 2,5 % p.a.
• Gebäudebaujahr nach dem 31.12.1924 mit 2,0 % p.a.
• Gebäudebaujahr ab dem 01.01.2001 mit 3,0 % p.a.

Die Wertfeststellung als Ganzes und somit auch die Ermittlung des Gebäude- und Grundstückswertes können wir im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens finanzamtkonform erstellen.

Beispiel
Haus und Grundstück (Baujahr 1950) haben einen gemeinsamen Wert von 500.000 €. Der Grundstückswert beläuft sich auf 100.000 € und der reine Gebäudewert auf 400.000 €. Somit kann der Gebäudewert von 400.000 €
mit einem Satz von 2,0 % abgeschrieben werden, somit hat der Käufer eine potenzielle Einkommensteuersenkung im Jahr von 10.000 €.

MODERATION INNERHALB DER FAMILIE

Doch mindestens genauso wichtig wie die finanziellen sind uns die menschlichen Werte. Unter den einzelnen Familienmitgliedern gilt es womöglich ganz verschiedene Bedürfnisse zu berücksichtigen. Deshalb übernehmen wir auch häufig die Rolle der Moderation. Wir wollen Lösungen finden, die sich für alle Beteiligten stimmig anfühlen. Das Reden miteinander ist also eine Grundvoraussetzung bei der Immobilienweitergabe. Nicht ohne Grund lautet unser Slogan in dieser Reihenfolge: „menschen. werte. immobilien.“

Bitte beachten Sie: Wir bei Sprenker & Röder können zwar auf steuerliche Besonderheiten und Möglichkeiten hinweisen. Das ersetzt jedoch keine eigentliche, qualifizierte Steuerberatung.

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