Grundsteuerreform 2025
Was ist da gerade los?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die unterschiedlichen Einheitswerte, die der Berechnung der Grundsteuer zugrunde gelegt wurden, führen in Ost- und Westdeutschland zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung. Deshalb wurde eine Reform beschlossen, bei der alle Grundstücke neu bewertet werden müssen – auf Basis des Stichtags 1. Januar 2022.
Grundsteuerreform 2025: Was hat sich geändert?
Anstelle der Einheitswerte berechnet sich die Grundsteuer nun auf Basis des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwertes multipliziert mit der Steuermesszahl und dem von der jeweiligen Kommune festgelegten Hebesatz.
Im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 wurden drei Arten der Grundsteuer spezifiziert:
- Grundsteuer A: Agrarische Grundstücke
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (z. B. Wiesen, Felder, Wälder, landwirtschaftliche Betriebe ). - Grundsteuer B: Bauliche Grundstücke
Alle bebauten und bebaubaren Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (z. B. Wohnhäuser, ETW, Gewerbeimmobilien, unbebaute Baugrundstücke). - Grundsteuer C: Baureife unbebaute Grundstücke
Unbebaute Grundstücke, die baureif sind (sofort bebaubar)
Die Grundsteuerreform tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Grundsteuerreform 2025 – Was ist zu beachten:
Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ermöglicht es den Ländern, vom Bundesgesetz abweichende Regelungen festzulegen. Baden-Württemberg hat davon Gebrauch gemacht. Statt wie in vielen Teilen Deutschlands, berechnet sich der Grundsteuerwert hierzulande nicht anhand des Grundstückswerts und des Gebäudewerts. In Baden-Württemberg erfolgt keine Berücksichtigung von Gebäuden auf dem Grundstück. Der Grundsteuerwert setzt sich lediglich aus dem Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksgröße zusammen. Das führt dazu, dass Eigentümer großer Grundstücke in Baden-Württemberg besonders betroffen von einer erhöhten Steuerlast sind. Zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren, sollte Ihnen der Grundsteuerwert im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamtes zu hoch erscheinen.
Grundsteuerreform 2025 – Einspruch und Fristen:
Die Frist für den Einspruch beträgt einen Monat ab dem Tag des Zugangs des Bescheids. Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen. Nach dem Einspruch prüft das Finanzamt zunächst die Einwände. Bei offensichtlichen Fehlern (z. B. falsche Fläche, falscher Bodenrichtwert) wird der Bescheid i. d. R. korrigiert. Dabei kann ein qualifiziertes Gutachten notwendig sein, um einen abweichenden Bodenwert geltend zu machen. Gem. § 38 (4) LGrStG kann ein anderer Wert des Grundstücks auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunktder Hauptfeststellung mehr als 30 Prozent von dem Grundstückswert auf dem Grundsteuerwertbescheid abweicht.
Das Gutachten …
- muss den tatsächlichen Wert des Grund und Bodens zum Stichtag 1. Januar 2022 nachweisen.
- darf nicht den Gebäudewert enthalten – nur den Bodenwert.
- muss sich auf die gesamte wirtschaftliche Einheit beziehen (nicht nur ein einzelnes Flurstück).
- muss von einer qualifizierten Stelle erstellt sein.
Grundsteuerreform 2025: Häufig gestellte Fragen
Was ist die Grundsteuerreform 2025?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Deshalb wurde eine Reform beschlossen, bei der alle Grundstücke neu bewertet werden – auf Basis des Stichtags 1. Januar 2022. Die Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Die unterschiedlichen Einheitswerte in Ost- und Westdeutschland führten zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung. Das Bundesverfassungsgericht hat dies beanstandet und eine Neuberechnung der Grundsteuer gefordert.
Wie wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet?
Statt Einheitswerten wird die Grundsteuer auf Basis des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwertes berechnet, multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune.
Welche Arten der Grundsteuer gibt es?
Es gibt drei Arten: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Grundsteuer B für bauliche Grundstücke und Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke.
Was bedeutet die Reform für Eigentümer in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg hat eine eigene Berechnungsmethode. Hier wird nur der Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksgröße berücksichtigt, nicht der Gebäudewert. Das kann zu einer höheren Steuerlast für große Grundstücke führen.
Wie kann ich Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?
Der Einspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids beim Finanzamt eingereicht werden. Fehler wie falsche Flächenangaben oder Bodenrichtwerte können so korrigiert werden.
Welche Fristen gelten für Einsprüche?
Die Frist beträgt einen Monat ab dem Tag des Zugangs des Bescheids.
Was muss ein qualifiziertes Gutachten enthalten?
Das Gutachten muss den tatsächlichen Bodenwert zum Stichtag 1. Januar 2022 nachweisen, ohne Gebäudewert, für die gesamte wirtschaftliche Einheit und von einer qualifizierten Stelle erstellt sein.
Wie wirkt sich die Grundsteuerreform auf meine Steuerlast aus?
Das hängt von Grundstücksgröße, Lage und Bundesland ab. In Baden-Württemberg können große Grundstücke stärker belastet werden. Es lohnt sich, den Grundsteuerbescheid genau zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen.