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Energieausweis: Unterschied Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Ein Energieausweis wird meist im Zusammenhang mit einer Immobilie gebraucht. Was genau ein Energieausweis beinhaltet und welche Unterschiede es bei einem Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis gibt, ist oft nicht genau bekannt. Wir haben die wichtigsten Punkte zum Thema Energieausweis für Sie zusammengefasst:

WAS IST EIN ENERGIEAUSWEIS UND WANN BENÖTIGE ICH DIESEN?

Ein Energieausweis ist laut Energieeinsparungsverordnung (EnEv) bzw.  laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Dokument, welches energetische Daten bezüglich der Effizienz und anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefert. Der Ausweis soll somit einen Vergleich von Immobilien möglich machen, den potenzielle Käufer und Mieter in ihre Miet- oder Kaufentscheidung mit aufnehmen können. Der Energieausweis ist seit 2009 bei allen Wohngebäuden in Deutschland eine Pflichtvoraussetzung. Das heißt, spätestens wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten, benötigen Sie einen Energieausweis.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINEM VERBRAUCHSAUSWEIS UND BEDARFSAUSWEIS?

Ein Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Verbrauch für die Unterhaltung einer Immobilie an. Hierfür werden die Verbrauchszahlen der vergangenen drei Jahre herangezogen. Ein Bedarfsausweis bezieht sich auf den Ist-Zustand des jeweiligen Objekts und berücksichtigt nicht den Verbrauch, sondern ermittelt einen theoretischen Bedarf. Um einen Bedarfsausweis erstellen zu können, benötigt ein Energieberater einen Termin vor Ort in der Immobilie. Hier werden zusätzlich Empfehlungen ausgesprochen, wie durch energetische Sanierungen bessere Werte erzielt werden können.

Gibt es noch weitere Energieausweise?
Für Büro- und Verwaltungsgebäude sowie für Gewerbe- und Einkaufszentren werden erweiterte Energieausweise benötigt – einen sogenannten „Energieausweis für Nicht-Wohngebäude“. Dieser beinhaltet zusätzlich die Energiebedarfe für Lüftungs- & Klimaanlagen sowie für die Beleuchtung des entsprechenden Objektes.

WANN BENÖTIGE ICH EINEN VERBRAUCHSAUSWEIS BZW. EINEN BEDARFSAUSWEIS?

Einen Verbrauchsausweis kann bei Objekten erstellt werden, die nach dem 01.11.1977 erstellt wurden. Ein Verbrauchsausweis kann ebenfalls erstellt werden, wenn ein älteres Objekt (vor dem 01.11.1977) die 1. Wärmeschutzverordnung erfüllt. Bei Wohngebäuden, die aus mehr als vier Wohneinheiten bestehen, kann ebenfalls ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Hier hat der Verkäufer bzw. Vermieter die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Ausweisarten. Einen Bedarfsausweis ist somit bei Objekten notwendig, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden. Eine Ausnahme kann gelten, wenn das Objekt seit der Errichtung umfangreich saniert wurde und die Immobilie somit effektiv „verjüngt“ wurde. Ein Bedarfsausweis muss ebenfalls erstellt werden, wenn die Verbrauchszahlen der letzten drei Jahre nicht vorhanden sind.

Wann ist ein Energieausweis nicht notwendig?
Ein Energieausweis muss bei denkmalgeschützten Objekten nicht erstellt werden. Da solche Immobilien aufgrund des Denkmalschutzes andere Auflagen haben, kann hier auf den Energieausweis verzichtet werden.

WELCHER ENERGIEAUSWEIS IST BESSER?

Aus Kostensicht ist der Verbrauchsausweis für den Eigentümer von Vorteil, da der Energieberater hierfür keinen vor Ort Termin benötigt und somit kostengünstiger und schneller agieren kann, um die Erstellung des Ausweises vorzunehmen. Ein Bedarfsausweis hingegen ist in der Regel aussagekräftiger, da der Energieberater sich ein genaues Bild vom tatsächlichen Zustand des Objektes macht. Bei einem Verbrauchsausweis ist immer wichtig zu prüfen, wie das Verbrauchsverhalten der letzten drei Jahre war.

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