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H wie Hausgeld – Das Immobilien-ABC

Was ist das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung der Eigentümerin oder des Eigentümers einer Wohnung an die jeweilige Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Kostenpositionen zusammen:

Zu den umlagefähigen Kosten – also jene, die auf den Mieter umlegbar sind – zählen:

  • Betriebskosten – zum Beispiel für Wasser, Heizung, Abfallentsorgung, Treppenhaus- und Gartenpflege
  • Heizkosten und Stromkosten für gemeinschaftlich genutzte Räume wie Treppenhäuser
  • Kosten für den Hausmeister und Wohngebäudeversicherung

 

Einige Kostenpunkte sind nicht umlagefähig. Diese müssen die Eigentümer der Wohnung selbst tragen. Dazu gehören:

  • Verwaltungskosten
  • Kontoführungsgebühren
  • Erhaltungsrücklage für Reperaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnlage

Wie werden Hausgeld und die Erhaltungsrücklage berechnet?

Die Festlegung des Betrags für das Hausgeld wird von dem Hausverwalter festgelegt. Er erstellt einen Wirtschaftsplan, indem er die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufführt und leitet daraus die Höhe ab. Die Erhaltungsrücklage muss separat aufgeführt sein und richtet sich nach dem Alter und Zustand der Anlage. Beispielsweise verursachen Wohnanlagen mit Gemeinschafts-Schwimmbad oder Aufzug höhere Instandhaltungskosten im Vergleich zu Gebäuden ohne solche Einrichtungen.

Die endgültige Entscheidung über den Wirtschaftsplan erfolgt in der jährlichen Eigentümerversammlung, wo eine einfache Mehrheit der Eigentümer ausreicht. Falls die Eigentümer mit der Höhe des Hausgelds oder der Erhaltungsrücklage nicht einverstanden sind, können sie einen Änderungsantrag stellen. Dieser bedarf der Zustimmung der einfachen Mehrheit der Eigentümer.

Wie werden Hausgeld und die Erhaltungsrücklage verteilt?

Damit innerhalb einer Wohnungseigentümerschaft die Kosten so fair wie möglich verteilt sind, werden Verteilerschlüssel eingesetzt. Der Verteilerschlüssel für das Hausgeld in der Wohnungseigentümergemeinschaft richtet sich meistens nach den Miteigentumsanteilen der Wohnungseigentümer, § 16 Abs. 2 WEG. Bei den Betriebskosten und den Verwaltungskosten kann ein anderer Verteilerschlüssel als nach den Miteigentumsanteilen durch mehrheitlichen Beschluss der Wohnungseigentümer festgelegt werden, § 16 Abs. 3 WEG.

Wer bezahlt das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Das Hausgeld müssen die Wohnungseigentümer bezahlen. Die Hausgeldabrechnung beinhaltet verbrauchsabhängige Positionen wie beispielsweise Heizung und Wasser. Es kann vorkommen, dass ein Eigentümer am Ende eine Rückerstattung erhält, während ein anderer Eigentümer nachzahlen muss. Der Verwalter muss die einzelnen Positionen auflisten, damit jeder überprüfen kann, ob die Abrechnung korrekt und nachvollziehbar ist.

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