Die Maklerprovision wird ab dem 23. Dezember 2020 bundesweit neu geregelt. Bisher wurde in den meisten Bundesländern die Maklerprovision bereits zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. In einigen Städten wie Berlin, Hamburg oder Bremen haben Käufer die Provision jedoch alleine getragen. Dies wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Die neue Regelung gibt drei unterschiedliche Varianten vor, wie die Provision verteilt werden kann:
Zukünftig können Makler also nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden und Käufer zahlen nie mehr als die Hälfte der anfallenden Provision.
Im nachfolgenden Video werden die Varianten der Maklerprovision nochmals erklärt:
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