Was bedeutet „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“?
Was bedeutet „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ und wann ist diese Qualifikation bei einer Immobilienbewertung relevant?
Diese Frage stellt sich häufig, wenn Eigentümer, Erben, Unternehmen, Rechtsanwälte oder andere Beteiligte eine fachlich fundierte Immobilienbewertung benötigen. Die Bezeichnung begegnet ihnen insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrswertgutachten, gerichtlichen Verfahren oder komplexen Vermögensauseinandersetzungen.
Die korrekte Bezeichnung lautet zunächst „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Da die öffentliche Bestellung immer für ein bestimmtes Sachgebiet erfolgt, wird die jeweilige Fachrichtung ergänzt. Im Bereich der Immobilienbewertung kann die Bezeichnung daher beispielsweise lauten:
„Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.“
Dieser Beitrag erläutert, was die öffentliche Bestellung bedeutet, wie sie erlangt wird und welche Bedeutung sie für Auftraggeber haben kann.
Definition
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung ist ein Sachverständiger, dessen besondere Sachkunde, persönliche Eignung und Unabhängigkeit für das Sachgebiet Immobilienbewertung von einer zuständigen Bestellungskörperschaft überprüft wurden. Die öffentliche Bestellung erfolgt im öffentlichen Interesse und stellt einen besonderen Qualifikationsnachweis dar.
Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist eine Sachverständiger, dessen besondere Sachkunde und persönliche Eignung von einer zuständigen Bestellungskörperschaft – beispielsweise einer Industrie- und Handelskammer – in einem geregelten Verfahren geprüft wurden.
Die öffentliche Bestellung erfolgt stets für ein genau festgelegtes Sachgebiet. Sie gilt nicht allgemein für sämtliche Sachverständigentätigkeiten. Im Bereich der Immobilienbewertung kann das Bestellungsgebiet beispielsweise die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder Mieten und Pachten umfassen.
Mit der öffentlichen Bestellung ist die Verpflichtung verbunden, Sachverständigenleistungen unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und nach den anerkannten fachlichen Grundsätzen zu erbringen. Dazu gehört insbesondere, Gutachten so aufzubauen und zu begründen, dass die angewandten Methoden, Überlegungen und Ergebnisse nachvollziehbar und auf ihre Plausibilität überprüfbar sind.
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt. Sie darf nur von Personen geführt werden, die für das jeweilige Sachgebiet von einer dazu berechtigten Stelle öffentlich bestellt und vereidigt wurden.
Die öffentliche Bestellung ist jedoch keine allgemeine Berufszulassung und keine zwingende Voraussetzung, um als Sachverständiger tätig zu sein. Sie bestätigt vielmehr eine besondere, in einem geregelten Verfahren nachgewiesene Qualifikation.
Warum gibt es die öffentliche Bestellung?
Die öffentliche Bestellung dient dem Zweck, Auftraggebern besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Qualifikation in einem geregelten Verfahren überprüft wurde.
Immobilienbewertungen bilden häufig die Grundlage weitreichender wirtschaftlicher oder rechtlicher Entscheidungen. Umso wichtiger ist es, dass die Wertermittlung fachlich fundiert, unabhängig und nachvollziehbar erfolgt.
Deshalb prüfen die zuständigen Bestellungskörperschaften nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch die persönliche Eignung sowie die Fähigkeit, Gutachten nach anerkannten Bewertungsgrundsätzen nachvollziehbar zu erstellen und zu begründen.
Für Auftraggeber schafft die öffentliche Bestellung damit einen transparenten Qualifikationsnachweis. Sie zeigt, dass die Qualifikation des Sachverständigen in einem geregelten Verfahren überprüft wurde und nicht allein auf einer Selbsteinschätzung oder Berufserfahrung beruht.
Wie wird man öffentlich bestellt?
Die öffentliche Bestellung erfolgt nicht automatisch. Interessierte Sachverständige müssen bei der zuständigen Bestellungskörperschaft einen Antrag stellen und ein umfangreiches Bestellungsverfahren durchlaufen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird unter anderem geprüft,
- ob die erforderliche besondere Sachkunde für das beantragte Sachgebiet vorliegt,
- ob die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit gegeben sind,
- ob eine ausreichende Lebens- und Berufserfahrung besteht,
- über welche praktische Erfahrung der Bewerber auf dem jeweiligen Sachgebiet verfügt,
- ob geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen und die Gewähr für Unparteilichkeit, Unabhängigkeit sowie die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen besteht,
- ob die für die Sachverständigentätigkeit erforderlichen Kenntnisse des deutschen Rechts sowie die notwendige geistige und körperliche Leistungsfähigkeit vorhanden sind.
Je nach Bestellungskörperschaft und Sachgebiet umfasst das Bestellungsverfahren außerdem die Begutachtung eingereichter Gutachten, Fachgespräche oder schriftliche Prüfungen.
Erst wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung für das beantragte Sachgebiet erfolgen.
Mit der Bestellung endet das Verfahren jedoch nicht. Die öffentliche Bestellung erfolgt in der Regel befristet und wird von der zuständigen Bestellungskörperschaft regelmäßig überprüft. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und nachzuweisen, dass sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung weiterhin erfüllen.
Welche Bedeutung hat die öffentliche Bestellung in der Praxis?
Ob ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung beauftragt wird, hängt vom jeweiligen Bewertungsanlass und den Anforderungen der Auftraggeber ab. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht in vielen Fällen nicht.
Die öffentliche Bestellung dient vielmehr als Nachweis einer überprüften Qualifikation. Für viele Auftraggeber ist sie deshalb ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines Sachverständigen, insbesondere wenn eine Immobilienbewertung die Grundlage für wirtschaftlich oder rechtlich bedeutsame Entscheidungen bildet.
Gerade in Situationen, in denen unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen – etwa bei Erbstreitigkeiten, Scheidungen oder anderen Vermögensauseinandersetzungen – kann die öffentliche Bestellung dazu beitragen, Vertrauen in die Qualifikation und Unabhängigkeit des beauftragten Sachverständigen zu schaffen.
Gleichzeitig bedeutet dies nicht, dass ausschließlich öffentlich bestellte Sachverständige qualifizierte Immobilienbewertungen erstellen können. Auch andere entsprechend qualifizierte Sachverständige – beispielsweise nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Personen – verfügen über nachgewiesene Fachkompetenz.
Worin unterscheidet sich die öffentliche Bestellung von einer Zertifizierung?
Neben der öffentlichen Bestellung gibt es im Bereich der Immobilienbewertung verschiedene Personenzertifizierungen, insbesondere nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024.
Beide Qualifikationsnachweise verfolgen das Ziel, fachliche Kompetenz transparent und nachvollziehbar nachzuweisen. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlagen, des Bestellungs- beziehungsweise Zertifizierungsverfahrens und der jeweils zuständigen Stellen.
Eine pauschale Aussage, welche Qualifikation im Einzelfall vorzuziehen ist, lässt sich daher nicht treffen. Welche Anforderungen sinnvoll oder erforderlich sind, hängt vielmehr vom jeweiligen Bewertungsanlass und den Anforderungen an das Gutachten ab.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag „Zertifizierter Immobiliensachverständiger“.
Öffentliche Bestellung bei Sprenker & Röder
Hugo Sprenker ist von der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg öffentlich bestellt und vereidigt.
Die öffentliche Bestellung umfasst die folgenden Sachgebiete:
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Mieten für Grundstücke und Gebäude
Im Rahmen dieser bestellten Sachgebiete erstellt er unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Gutachten zu Mieten für Grundstücke und Gebäude.
Die öffentliche Bestellung und die bestellten Sachgebiete können auch im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern eingesehen werden.
Fazit
Die öffentliche Bestellung bestätigt, dass ein Sachverständiger für Immobilienbewertung seine besondere Sachkunde, persönliche Eignung und Unabhängigkeit in einem geregelten Verfahren nachgewiesen hat und sich zu einer gewissenhaften sowie unabhängigen Sachverständigentätigkeit verpflichtet.
Sie stellt damit einen wichtigen Qualifikationsnachweis dar und bietet Auftraggebern eine verlässliche Orientierung bei der Auswahl eines Sachverständigen.
Entscheidend bleibt, dass die Immobilienbewertung fachlich fundiert, transparent und nachvollziehbar nach den anerkannten Grundsätzen der Immobilienwertermittlung erfolgt.
Häufige Fragen zum zertifizierten Sachverständigen für Immobilien
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?
Die öffentliche Bestellung bestätigt, dass die besondere Sachkunde, persönliche Eignung und Unabhängigkeit eines Sachverständigen für ein bestimmtes Sachgebiet von einer zuständigen Bestellungskörperschaft überprüft wurden.
Wer führt die öffentliche Bestellung durch?
Je nach Sachgebiet erfolgt die öffentliche Bestellung durch die zuständige Bestellungskörperschaft, beispielsweise eine Industrie- und Handelskammer (IHK).
Ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger besser als ein zertifizierter Sachverständiger?
Nein. Die öffentliche Bestellung und eine Personenzertifizierung – beispielsweise nach DIN EN ISO/IEC 17024 – sind unterschiedliche Qualifikationsnachweise. Welche Qualifikation für einen Bewertungsanlass sinnvoll ist, hängt von den jeweiligen Anforderungen des Einzelfalls ab.
Muss für jede Immobilienbewertung ein öffentlich bestellter Sachverständiger beauftragt werden?
Nein. Eine öffentliche Bestellung ist nicht für jede Immobilienbewertung erforderlich. Ob sie im Einzelfall sinnvoll oder erforderlich ist, richtet sich nach dem Bewertungsanlass und den jeweiligen Anforderungen.
Für welche Sachgebiete kann eine öffentliche Bestellung erfolgen?
Die öffentliche Bestellung erfolgt stets für ein bestimmtes Sachgebiet. Im Bereich der Immobilienbewertung kann sie beispielsweise für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder – je nach Bestellungskörperschaft – für weitere Sachgebiete erfolgen. Welche Sachgebiete bestellt werden können, richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen der zuständigen Bestellungskörperschaft.
Warum ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ geschützt?
Die Bezeichnung darf ausschließlich von Personen geführt werden, die von einer zuständigen Bestellungskörperschaft öffentlich bestellt wurden. Der gesetzliche Schutz soll Auftraggebern eine verlässliche Orientierung bieten und sicherstellen, dass die Bezeichnung nur von entsprechend qualifizierten Sachverständigen verwendet wird.
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Quellen:
- 36 Gewerbeordnung (GewO) – gesetzliche Grundlage.
- Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK): Öffentlich bestellte Sachverständige – geprüfte Expertise für Wirtschaft, Justiz und Verbraucher
- Bundesweites Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern (svv.ihk.de) – als Nachweis der öffentlichen Bestellung und der bestellten Sachgebiete.
- Sachverständigenordnung der zuständigen Bestellungskörperschaft – für die formellen Voraussetzungen und Pflichten.














