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Änderungen bei der (steuerlichen) Bewertung von Immobilien durch das Jahressteuergesetz 2022

Mit dem Jahressteuergesetz 2022, welches am 01.01.2023 in Kraft tritt, wird unter anderem das Bewertungsgesetz (BewG) angepasst. Im vergangenen Jahr wurde bereits die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) aktualisiert, die für deutlich mehr Vereinheitlichung im Bewertungswesen sorgte. Die Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 werden nun in Teilbereichen auch Auswirkungen auf die Wertansätze der einzelnen Bewertungsverfahren haben. Die markantesten Veränderungen sind nachfolgend kurz zusammengefasst:

Sachwertverfahren

Hier wird ein zusätzlicher Regionalfaktor eingeführt, welcher vom zuständigen Gutachterausschuss erhoben wird. Ebenfalls wird ein Alterswertminderungsfaktor festgelegt.

Ertragswertverfahren

Hier wird der Ansatz der Bewirtschaftungskosten nicht mehr pauschal, sondern detailliert berechnet und der Liegenschaftszins wird nun den tatsächlichen Wertverhältnissen (Ableitung Gutachterausschuss) angepasst.

Vergleichswertverfahren

Hier gibt es keine Änderung.

Grundsätzlich sind die genannten Veränderungen bei gut strukturierten Gutachterausschüssen bereits eingeführt und finden auch schon in der Bewertungspraxis Anwendung. Somit setzen die zuständigen Steuerberater und damit auch die Finanzbehörden diese Ansätze bereits um. Die Veränderungen werden hauptsächlich im ländlichen Raum, wo keine Datenerhebung seitens des Gutachterausschusses stattfindet, zu anderen Wertableitungen führen.

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