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E wie Erbbaurecht – das Immobilien ABC

WAS IST DAS ERBBAURECHT?

Erbbaurecht (früher „Erbpacht“) ist das Recht auf einem Grundstück, das einem anderen Eigentümer gehört, ein Gebäude zu errichten und/oder das Grundstück zu nutzen. Das Erbbaurecht ist ein besonderes Nutzungsrecht an einem Grundstück, bei dem der Erbbauberechtigte das Recht hat, das Grundstück langfristig zu nutzen, ohne jedoch das Eigentum daran zu besitzen. Das Erbbaurecht wird in einem sogenannten Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) und dem Erbbauberechtigten geregelt.

WAS SIE NOCH ÜBER ERBBAURECHT WISSEN MÜSSEN:

  1. Nutzungsrecht: Durch das Erbbaurecht erhält der Erbbauberechtigte das Recht, das Grundstück für eine bestimmte Dauer zu nutzen laut dem Erbbaurechtsgesetz, typischerweise für 50 bis 99 Jahre. Er hat das Recht, auf dem Grundstück bauliche Anlagen zu errichten und zu nutzen, wie z. B. Wohnhäuser, Gewerbegebäude oder Gartenanlagen. Der Erbbauberechtigte kann das Grundstück in der Regel verpachten, vermieten oder anderweitig nutzen.
  2. Entgeltliche Nutzung: Der Erbbauberechtigte zahlt dem Erbbaurechtsgeber in der Regel ein Entgelt, das als Erbbauzins bezeichnet wird. Dieser Zins wird in regelmäßigen Abständen (meist jährlich) gezahlt und kann fest vereinbart oder an einen Index (z. B. den Verbraucherpreisindex) gekoppelt sein. Die Höhe des Erbbauzinses wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt.
  3. Vertragsdauer und Verlängerung: Die Vertragsdauer des Erbbaurechts wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und kann je nach Vereinbarung 50 bis 99 Jahre betragen. Nach Ablauf der Vertragsdauer kann das Erbbaurecht in der Regel verlängert werden, sofern dies vertraglich vorgesehen ist. Die Bedingungen für eine Verlängerung werden im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und können von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
  4. Rechte und Pflichten: Sowohl der Erbbauberechtigte als auch der Erbbaurechtsgeber haben bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht. Der Erbbauberechtigte hat das Recht, das Grundstück zu nutzen und von den darauf errichteten baulichen Anlagen zu profitieren. Er ist jedoch auch verpflichtet, das Grundstück angemessen zu nutzen, es instand zu halten und die vereinbarten Zahlungen (z. B. den Erbbauzins) zu leisten. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, dem Erbbauberechtigten das Erbbaurecht einzuräumen und das Grundstück in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
  5. Übertragbarkeit und Veräußerung: Das Erbbaurecht kann in der Regel frei übertragen, vererbt oder veräußert werden. Der Erbbauberechtigte kann das Erbbaurecht an Dritte weitergeben, beispielsweise durch Verkauf oder Schenkung. Beim Verkauf des Erbbaurechts hat der Käufer die Rechte und Pflichten des Erbbauberechtigten zu übernehmen.

FÜR WEN IST ERBBAURECHT EINE INTERESSANTE OPTION?

Das Erbbaurecht ist eine interessante Option für Personen oder Unternehmen, die langfristige Nutzungsrechte an einem Erbpachtgrundstück erwerben möchten, ohne das volle Eigentum daran zu erwerben. Es bietet sowohl dem Erbbauberechtigten als auch dem Grundstückseigentümer verschiedene Vorteile und kann in vielen Situationen eine sinnvolle Lösung sein.

Mit dem Thema Erbbaurecht kennen wir uns bei Sprenker & Röder Immobilien bestens aus und sind hierfür der richtige Ansprechpartner. Melden Sie sich gerne bei uns.

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